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BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Amtliche Dokumente, die im spanischsprachigen Ausland bei Behörden vorgelegt werden sollen, müssen durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden, damit sie dort Gültigkeit erlangen (Urkunden, Verträge, Testamente, Vollmachten, Bescheinigungen, Schriftstücke, Urteile, Dokumente zur Vorlage bei Gericht).

Ich bin staatlich geprüfter Übersetzer für die Spanische Sprache vom Landgericht München I zum öffentlich vereidigten Übersetzer bestellt worden, und daher in der Lage, Ihre Übersetzungen mit dem erforderlichen Beglaubigungsstempel zu versehen.

Schicken Sie mir Ihre Dokumente per Post oder per E-Mail.


 
© 2005 Rainer E. Mauerer | Tel: (0034) 96-574 52 05 | Fax: (0034) 96-574 51 26 | e-mail: r.mauerer@telefonica.net